Online Seminartage

Schutzkonzepterstellung – Kinderschutz

Baustein 1 / Baustein 2 – Online Fortbildungen:

Kindeswohl

Freitag – Tagesveranstaltung

09:00 – 15:00 Uhr

Baustein 1

11.11.2022
09.12.2022
23.01.2023

Baustein 2

18.11.2022
16.12.2022
30.01.2023

Infos zu den Bausteinen

Baustein 1
Kindeswohlgefährdung in Kindertagesstätten näher beleuchtet – Fachkompetenz im Kinderschutz

Baustein 2
Schutzkonzept für Kindertagesstätten erarbeiten – Fachkompetenz im Kinderschutz

Nach Baustein 2 – Aufbaufortbildung B3 – B5
Auf Baustein 2 kann eine In-House Schulung (online oder Präsenz) für das gesamte Team gebucht werden, um ein einheitliches Verständnis und eine gemeinsame Vorgehensweise zu entwickeln.
Alle Inhalte der Bausteine ausführlich extra erhältlich.

Baustein 1/1

Kindeswohlgefährdung in Kindertagesstätten näher beleuchtet – Fachkompetenz im Kinderschutz

„Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle“

Nach § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder „ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. [Eine] körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Inhalte des Tages:
Diese Fortbildung beschäftigt sich mit den Themen Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch sowie mit wichtigen Schritten zum Erkennen, Beurteilen und Handeln. Der Inhalt richtet sich an alle pädagogischen Mitarbeiter*innen und Träger, um den Blick auf dieses wichtige und relevante Thema im Rahmen der Erarbeitung des Schutzkonzeptes zu schärfen.

Es wird sich mit folgenden Fragen beschäftigt:

  • Wie erkennen wir eine Gefährdung und können diese differenziert betrachten?
  • Was sind die Ursachen einer Gefährdung?
  • Welche Unterstützung kann man den Eltern/den Kindern zukommen lassen?
  • Welche Netzwerke und Kooperationspartner stehen als Unterstützung zur Verfügung?
  • Welche Tools braucht die Einrichtung für den richtigen Meldeverlauf?
  • Wie gehen einzelne Institutionen und Mitarbeiter*innen individuell mit der psychischen Belastung eines Vorfalls um?
  • Welche Zahlen/Daten/Fakten gibt es aktuell?
  • Wie sind die Definitionen der Begrifflichkeiten?
  • Was beinhaltet der Schutzauftrag?
  • Was muss man zum Datenschutz und der Schweigepflicht beachten?

Ziel des Tages:

  • Auseinandersetzung mit den Inhalten und dem Verhaltenskodex
  • Vereinbarung von regelmäßiger, kontinuierlicher Sensibilisierung für dieses Thema
  • Einrichtungsspezifische Erarbeitung von standardisierten Arbeitsmaterialien
  • Neben den fachlichen Impulsen werden anschaulich detaillierte Kenntnisse zu allen Blickwinkeln erläutert und individuelle Vorgehensweisen erarbeitet.

Was viele Fachleute vorausgesagt haben ist nun wichtiger denn je. Die häusliche Gewalt psychisch wie physisch nahm im Jahr 2021 – in allen sozialen Schichten – signifikant zu. Das bestätigen Studien u.a. der Technischen Universität München.

Zu den Risikofaktoren zählen Quarantäne, Isolierung der Kinder und Jugendlichen im Homeschooling und die daraus resultierende Auswirkung auf mangelnde soziale Kontakte, veränderte schwierige Arbeitssituation der Eltern, Mehrfachbelastung durch die Bewegungsreduzierung auf den Wohnraum, existenzielle Ängste.

Baustein 2/1

Schutzkonzept für Kindertagesstätten erarbeiten – Fachkompetenz im Kinderschutz

„Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle“

Seit Oktober 2005 ist der Schutzauftragsparagraph 8a Abs. 4 und 72a SGB VIII (Kinder – und Jugendhilfegesetz) vom Gesetzgeber neu geregelt. Im Bundeskinderschutzgesetz von 2012 ist dies noch modifiziert worden. Das bedeutet, dass alle Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe eine gesetzliche Verpflichtung haben, eine gewaltfreie
Erziehung und Pädagogik zu gewährleisten. Außerdem ist die Bereitstellung eines Schutzkonzeptes in jeder Einrichtung eine Voraussetzung der Fördermaßnahmen – bzw. mittel.

Inhalte des Tages:
Diese Fortbildung beschäftigt sich mit der Gliederung und den Themen des Kinderschutzkonzeptes. Es gibt einen umfassenden Einblick welche Inhalte in diesem Schriftsatz zu berücksichtigen und wichtig sind. Mit inhaltlich wertvollen und abwechslungsreichen Methoden und Tools wird in dieses Thema eingetaucht und einzelne Elemente bearbeitet. Geeignet ist dieser Baustein für pädagogisches Fachpersonal und Trägervertreter.

Es wird sich mit folgenden Fragen beschäftigt:

  • Welche rechtlichen Verpflichtungen gibt es für Kitas im SGB VIII?
  • Welche konzeptionellen Berücksichtigungen gibt es in Bezug auf die Kinderrechte?
  • Welche Reichweite hat ein Schutzkonzept?
  • Welche Netzwerke und Kooperationspartner stehen als Unterstützung zur Verfügung?
  • Wie erarbeite ich ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept?
  • Welche wichtigen und hilfreichen Maßnahmen gibt es?
  • Welche Zahlen/Daten/Fakten gibt es aktuell?
  • Wie sind die Definitionen der Begrifflichkeiten?
  • Wie stellt man das Prinzip der Partizipation für alle Systeme dar (Träger, Team, Kinder, Eltern, Externe)?
  • Wie erstellt man ein Ablaufschema zum Schutzkonzept mit Gefährdungsanalyse, Prävention, Intervention, Aufarbeitung?
  • Welche Strategien zu Grenzüberschreitungen gibt es?

Ziel des Tages:

  • Auseinandersetzung mit den Inhalten und der Erarbeitung eines individuellen Schutzkonzeptes.
  • Einrichtungsspezifische Erarbeitung von standardisierten Arbeitsmaterialien.
  • Reflexion des pädagogischen Alltags und institutionellen Strukturen.
  • Neben den fachlichen Impulsen werden anschaulich detaillierte Kenntnisse zu allen Blickwinkeln erläutert und individuelle Vorgehensweisen erarbeitet.

Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Entwicklung von einrichtungsbezogenen Konzepten zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung ist damit ein förderrelevanter Faktor.

Die Erteilung einer Betriebserlaubnis und finanzielle Förderung setzen voraus, dass solche Qualitätskonzepte in Einrichtungen vorhanden bzw. das entsprechende Prozesse initiiert sind.

    Anfrage Plätze Kinderschutz-Seminar

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